Temporäre Dachrandsicherungen: Einordnung, Anwendung und Praxis
Inhalte
- Ausgangslage und grundsätzliche Einordnung
- Normative Grundlage und Prüfung
- Erfahrungen aus Baustellenkontrollen
- Marktentwicklung und veränderte Betrachtung
- Tragfähigkeit, Nachweise und Sicherheitsfußplatten
- Einordnung der Systembewertung und Verantwortlichkeiten
- Wirtschaftliche und praktische Aspekte
- Absicherung von Giebelseiten / Ortgängen
- Einsatz auf Großprojekten mit planmäßigen BG-Begehungen
1. Ausgangslage und grundsätzliche Einordnung
Ausgangslage und Nutzen temporärer Dachrandsicherungen
Temporäre Dachrandsicherungen für Schrägdächer haben sich in den vergangenen Jahren als praxisnahe, sichere und wirtschaftliche Lösung für Arbeiten auf Dächern etabliert. Sie ermöglichen es Fachbetrieben, Dacharbeiten effizient durchzuführen, ohne aufwendige und kostenintensive Sicherungsmaßnahmen wie vollflächige Fassadengerüste einsetzen zu müssen.
Die Systeme bieten einen wirksamen Schutz gegen Absturz, lassen sich flexibel an unterschiedliche bauliche Gegebenheiten anpassen und zeichnen sich durch einen geringen Montageaufwand sowie eine hohe Wiederverwendbarkeit aus. Insbesondere bei zeitkritischen Projekten und wechselnden Einsatzorten stellen temporäre Seitenschutzsysteme eine wertvolle Ergänzung moderner Arbeitsschutzkonzepte dar.
In der Praxis tragen Dachrandsicherungen dazu bei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, Stillstandzeiten zu reduzieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für die ausführenden Mitarbeiter zu gewährleisten. Bei fachgerechter Montage und Anwendung gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung werden diese Absturzsicherungen von Anwendern als stabil, zuverlässig und vertrauenswürdig wahrgenommen.
Einordnung von Abweichungen und Beanstandungen
Wie bei allen sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln zeigt die Erfahrung, dass die Schutzwirkung eines Systems maßgeblich von der korrekten Anwendung durch den Anwender abhängt. In Fällen, in denen es zu Rückfragen oder Beanstandungen im Rahmen von Baustellenkontrollen kommt, stehen diese häufig im Zusammenhang mit Abweichungen von der vorgesehenen Montage oder Nutzung.
Dabei handelt es sich in der Regel nicht um grundsätzliche Einschränkungen des Systems, sondern um Situationen, in denen Sicherheitsvorgaben, Aufbauhinweise oder Anwendungsgrenzen nicht vollständig beachtet wurden. Erfahrungsgemäß sind solche Abweichungen oft auf fehlende fachliche Beurteilung der Baustellensituation, mangelnde Erfahrung einzelner Anwender oder auf das Nichtbeachten der Aufbau- und Verwendungsanleitung zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, temporäre Absturzsicherungen stets als Teil eines ganzheitlichen Arbeitsschutzkonzepts zu betrachten, bei dem neben dem geprüften System selbst auch die fachgerechte Planung, Montage und Anwendung eine zentrale Rolle spielen.
2. Normative Grundlage und Prüfung
Normgerechte Produktentwicklung und Prüfung
Bereits in der Produktentwicklung werden unsere Absturzsicherungen strikt nach der europäischen Norm EN 13374 in den Klassen A, B und C ausgelegt. Sämtliche in dieser Norm definierten Anforderungen werden von unseren Systemen erfüllt.
Die Einhaltung der Norm wird im Rahmen der Prüfung durch das akkreditierte Prüfinstitut "DEKRA" nachvollziehbar überprüft. Diese Prüfung betrifft nicht nur das Produkt selbst, sondern auch die zugehörige Aufbau- und Verwendungsanleitung.
Die Aufbau- und Verwendungsanleitung ist integraler Bestandteil des Systems und wird im Zuge der Zertifizierung mitgeprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird bestätigt, dass
- das Produkt den Anforderungen der DIN EN 13374:2019 entspricht,
- die Aufbau- und Verwendungsanleitung alle relevanten sicherheits- und normbezogenen Hinweise enthält
- und dass die beschriebenen Anwendungen mit dem geprüften System übereinstimmen.
3. Erfahrungen aus Baustellenkontrollen
Erfahrungen aus Kontrollen durch die BG BAU
Unsere Kunden berichten regelmäßig von ihren Erlebnissen bei Baustellenkontrollen durch die BG BAU. Ein großer Teil dieser Kontrollen verläuft ohne Beanstandungen oder Negativbefunde.
In einzelnen Fällen kommt es jedoch zu Rückfragen oder Diskussionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Tragfähigkeit des Untergrunds. Dabei steht gelegentlich die Frage im Raum, ob eine vorhandene Dachrinne die auftretenden Lasten des Systems aufnehmen kann, wenn keine Sicherheitsfußplatte eingesetzt wird.
Dieser Punkt wird lt. Kundenberichten nicht einheitlich bewertet und ist nicht in jedem Fall Gegenstand einer Beanstandung. Die unterschiedlichen Einschätzungen zeigen, dass die Beurteilung stark von den örtlichen Gegebenheiten, dem baulichen Zustand sowie der Gesamtsituation auf der Baustelle abhängt.
Gleichzeitig zeigt sich, dass eine große Anzahl von Bestandskunden das System ohne Sicherheitsfußplatte erworben und über einen längeren Zeitraum im Einsatz hat, ohne bislang die Notwendigkeit gesehen zu haben, zusätzliche Fußplatten nachzurüsten oder nachzubestellen.
4. Marktentwicklung und veränderte Betrachtung
Marktentwicklung im Zuge des PV-Booms
In den vergangenen Jahren kam es durch den starken Ausbau von Photovoltaikanlagen zu einem deutlichen Marktwachstum im Bereich der Dachmontage. In kurzer Zeit sind zahlreiche Unternehmen entstanden, deren Haupt- oder Kerntätigkeit ausschließlich in der Montage von PV-Anlagen auf Dächern lag.
Diese Entwicklung ging teilweise mit strukturellen Herausforderungen einher. In der Praxis zeigten sich unter anderem
- unzureichende sicherheitstechnische Ausbildung einzelner Beschäftigter,
- sprachliche Barrieren, die das Verständnis von Aufbau-, Verwendungs- und Sicherheitsanleitungen erschwerten,
- sowie eine Ausrüstung und Organisation, die nicht immer dem Stand der Technik entsprach.
In der Folge kam es branchenweit zu einem Anstieg der Unfallzahlen im Bereich von Dacharbeiten, was auch von der BG BAU registriert wurde.
Vor diesem Hintergrund wurden Arbeitsweisen, Schutzmaßnahmen und auch temporäre Absturzsicherungssysteme verstärkt betrachtet und neu eingeordnet. Diese veränderte Betrachtung erfolgte nicht isoliert produktbezogen, sondern im Zusammenhang mit der allgemeinen Sicherheitslage, der Montagepraxis und den Rahmenbedingungen auf den Baustellen.
5. Tragfähigkeit, Nachweise und Sicherheitsfußplatten
Tragfähigkeit des Untergrunds und Verantwortung des Anwenders
Im Zuge dieser Entwicklung rückte ein zentraler Passus der DIN EN 13374:2019 Klasse C stärker in den Fokus. Darin ist festgelegt, dass der Anwender beziehungsweise das ausführende Unternehmen sicherstellen muss, dass der Untergrund, an dem ein temporäres Absturzsicherungssystem befestigt oder belastet wird, ausreichend tragfähig ist.
Über viele Jahre war es gängige Praxis, dass Fachbetriebe vor Beginn der Arbeiten eine Beurteilung des Daches vornehmen. Dazu gehörten
- die Einschätzung der Begehbarkeit der Dachfläche,
- die Prüfung von Dachsparren, Lattung und Befestigungspunkten,
- sowie die Sicht- und Zustandsprüfung der Dachrinne einschließlich Rinneneisen und Befestigungen.
Diese Beurteilung ist auch unabhängig von Absturzsicherungssystemen notwendig, da bereits das Betreten eines Daches ein Risiko darstellen kann, etwa durch morsches Holz, Korrosionsschäden oder altersbedingte Materialermüdung.
In der aktuellen Praxis wird jedoch zunehmend festgestellt, dass diese fachliche Vorprüfung nicht mehr durchgängig in der erforderlichen Qualität erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird die Verantwortung für die Tragfähigkeitsbewertung heute restriktiver ausgelegt.
Statische Nachweise und praktische Konsequenzen
In Einzelfällen berichten Kunden davon, dass im Rahmen von Baustellenkontrollen ein statischer Nachweis für die Tragfähigkeit der Dachrinne gefordert wird. Eine solche Anforderung ist in der Praxis nur schwer erfüllbar, da für bestehende Dachrinnen in der Regel keine statischen Berechnungen oder Nachweise vorliegen.
Auch in der langjährigen Praxis der Dach- und PV-Montage wurde ein solcher Nachweis üblicherweise nicht verlangt. Unabhängig von der Bewertung im Einzelfall führt eine solche Forderung häufig dazu, dass Arbeiten nicht fortgesetzt werden können, solange keine alternative Lösung zur Lastabtragung vorhanden ist.
Sicherheitsfußplatten als technisch eindeutige Lösung
Generell stellen Sicherheitsfußplatten eine technisch klare und nachvollziehbare Lösung dar welche wir grundsätzlich auf jeder Baustelle empfehlen. Die Sicherheitsfußplatten werden direkt mit dem Dachsparren verschraubt, das temporäre Seitenschutzsystem wird anschließend in die Fußplatte eingelegt und formschlüssig verbunden.
Die Lasten werden dadurch nicht mehr über die Dachrinne, sondern direkt in die tragende Dachkonstruktion eingeleitet. Damit entfällt jede Diskussion über die Tragfähigkeit der Dachrinne, und die Arbeiten auf der Baustelle können regelkonform fortgeführt werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich, Systeme mit Sicherheitsfußplatten zu erwerben und diese immer auf der Baustelle verfügbar zu haben. Insbesondere dann, wenn die Tragfähigkeit der Dachrinne nicht eindeutig beurteilt werden kann, stellen Sicherheitsfußplatten den sicheren Weg dar.
Zwingende Verwendung von Sicherheitsfußplatten
Die Verwendung von Sicherheitsfußplatten ist zwingend erforderlich, wenn Dachrinnen aus Kunststoff oder Aluminium bestehen. Diese Materialien sind konstruktiv nicht dafür ausgelegt, die bei einem Absturzsicherungssystem auftretenden Lasten sicher aufzunehmen.
Aus diesem Grund sind Dachrinnen aus Kunststoff oder Aluminium in der Aufbau- und Verwendungsanleitung ausdrücklich von der Lastabtragung ausgeschlossen.
Ebenso sind Sicherheitsfußplatten zwingend erforderlich bei Gebäuden, die über keine Dachrinne verfügen, wie beispielsweise landwirtschaftliche Gebäude, größere Hallen oder Schuppen. In diesen Fällen erfolgt die Verbindung des temporären Seitenschutzsystems ausschließlich über die Sicherheitsfußplatten direkt mit der tragenden Dachkonstruktion.
6. Einordnung der Systembewertung und Verantwortlichkeiten
Temporäre Seitenschutzsysteme als Stand der Technik
Temporäre Seitenschutzsysteme für Schrägdächer sind heute ein integraler Bestandteil moderner Baustellen und entsprechen bei normgerechter Auslegung und Anwendung dem Stand der Technik. Sie sind aus dem Arbeitsalltag bei Dacharbeiten nicht mehr wegzudenken und stellen eine anerkannte Möglichkeit dar, Arbeiten auf Dächern sicher, effizient und praxisnah durchzuführen.
Bei Anwendung entsprechend der geltenden Normen, insbesondere der EN DIN 13374, und bei Montage gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung erfüllen diese Systeme die Anforderungen an einen wirksamen kollektiven Schutz gegen Absturz. Entscheidend ist dabei stets die korrekte Auswahl des Systems in Bezug auf die baulichen Gegebenheiten sowie dessen fachgerechter Aufbau.
Rolle der BG und sicherheitstechnische Bewertung
Die Aufgabe der BG besteht u.a. darin, auf Baustellen ein hohes Maß an Sicherheit sicherzustellen. Im Zusammenhang mit temporären Seitenschutzsystemen liegt der Schwerpunkt der Bewertung daher auf der Frage, ob das eingesetzte System für den vorgesehenen Anwendungsfall geeignet ist und korrekt montiert sowie verwendet wird.
Im Fokus stehen dabei insbesondere:
- die normkonforme Auslegung des Systems,
- die Einhaltung der Vorgaben aus der Aufbau- und Verwendungsanleitung,
- sowie die sichere Lastabtragung in geeignete und tragfähige Bauteile.
Die Beurteilung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlichen Ausführung auf der Baustelle und bezieht sich darauf, ob das eingesetzte Sicherungssystem in der konkreten Situation einen wirksamen Schutz gegen Absturz bietet.
Einordnung unterschiedlicher Sicherungssysteme
Die Art des eingesetzten Sicherungssystems allein ist dabei kein Qualitätsmerkmal für Sicherheit. Auch aufwendig errichtete Sicherungsmaßnahmen bieten nur dann einen tatsächlichen Schutz, wenn sie fachgerecht geplant, montiert und genutzt werden. Umgekehrt können temporäre Seitenschutzsysteme bei korrekter Anwendung einen gleichwertigen und verlässlichen Schutz bieten.
Entscheidend ist somit nicht der Umfang oder die Komplexität der Maßnahme, sondern deren Eignung für die jeweilige Baustellensituation sowie die regelkonforme Umsetzung. Temporäre Seitenschutzsysteme sind in diesem Zusammenhang als vollwertige, normgerechte Schutzmaßnahme einzuordnen, sofern die baulichen Voraussetzungen gegeben sind und die Anwendung den geprüften Vorgaben entspricht.
7. Wirtschaftliche und praktische Aspekte
Wirtschaftliche und praktische Aspekte
Das System zeichnet sich durch geringe Anschaffungskosten aus. Im Gegensatz zu Fassadengerüsten entstehen keine laufenden Mietkosten, keine Tages- oder Wochenmieten und keine Abhängigkeit von externen Gerüstbauern.
Da es sich in der Regel um ein eigenes Betriebsmittel handelt, ist das System jederzeit verfügbar. Die Montage ist einfach und mit sehr geringem Zeitaufwand verbunden. Für einen durchschnittlichen Fachbetrieb ist die Handhabung ohne zusätzlichen Schulungsaufwand möglich. Eine gesonderte Mitarbeiterschulung ist nicht erforderlich, vorausgesetzt das System wird gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung montiert.
Das System unterliegt keinem nennenswerten Verschleiß. Wartungsarbeiten beschränken sich auf eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung, vergleichbar mit der Leiterprüfung, die im Betrieb selbst durchgeführt werden kann.
Durch die kompakte Bauweise lässt sich das System platzsparend transportieren und lagern. In der Praxis berichten viele Kunden, dass das System von den Mitarbeitern gut angenommen wird. Bei fachgerechter Montage wird es als stabil, solide und vertrauenswürdig wahrgenommen und vermittelt im täglichen Einsatz ein unmittelbares Sicherheitsgefühl.
8. Absicherung von Giebelseiten / Ortgängen
Giebelseiten als häufig unterschätzter Gefahrenbereich
In Kundengesprächen und Rückmeldungen aus der Praxis zeigt sich zunehmend, dass bei Arbeiten auf Einfamilienhäusern und kleineren Gebäuden Giebelseiten (Ortgangsbereiche) häufig unzureichend oder gar nicht abgesichert werden.
Während auf der Traufseite vielfach mit temporären Dachrandsicherungen gearbeitet wird, bleiben die Giebelseiten oftmals ungeschützt. Ein häufiger Grund hierfür ist der Wunsch, auf den Aufbau eines zusätzlichen Fassadengerüsts zu verzichten, insbesondere bei kleineren Projekten.
Diese Praxis führt dazu, dass auf ein und derselben Baustelle unterschiedliche Sicherheitsniveaus bestehen – mit einem erhöhten Absturzrisiko an den Ortgängen.
Entwicklung einer speziellen Ortgangsicherung
Vor diesem Hintergrund haben wir Anfang 2025 die TDS Pro Ortgangsicherung entwickelt und nach EN DIN 13374 Kl. A zertifiziert. Das System ist modular aufgebaut und wurde speziell dafür konzipiert, Giebelseiten wirksam gegen Absturz zu sichern, ohne den Aufwand eines vollflächigen Fassadengerüsts.
Die Ortgangsicherung ermöglicht:
- einen effektiven Schutz an Giebelseiten,
- eine Anpassung an unterschiedliche Dachgeometrien,
- und eine Integration in bestehende temporäre Seitenschutzsysteme.
Rückmeldungen aus der Praxis
Mehrfach wurde uns von Kunden berichtet, dass im Rahmen von BG Baustellenbegehungen oder sicherheitstechnischen Abstimmungen empfohlen wurde, sich mit Lösungen zur Absicherung von Ortgängen auseinanderzusetzen, da dieser Bereich erfahrungsgemäß häufig unzureichend berücksichtigt wird.
In diesem Zusammenhang sind Unternehmen auf unsere Ortgangsicherung aufmerksam geworden und haben diese als geeignete Ergänzung zur bestehenden Dachabsicherung in ihre Planungen einbezogen.
Auch hier gilt: Entscheidend ist stets die fachgerechte Montage gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung sowie die Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten vor Ort.
9. Einsatz auf Großprojekten mit planmäßigen BG-Begehungen
Erfahrungen aus Großprojekten mit planmäßiger BG-Begleitung
Ein Teil unserer Kunden setzt unsere TDS Pro Systeme u.a. auf Großprojekten in Innenstädten ein, im mehrgeschossigen Bau und bei umfangreichen Dacharbeiten. In diesen Projekten finden keine Zufallskontrollen, sondern planmäßige Begehungen und Abstimmungen mit der BG BAU statt.
In diesem Kontext werden Baustellen üblicherweise:
- vor Beginn der Arbeiten begangen,
- nach dem Einrüsten der Absturzsicherung überprüft,
- und erst anschließend für die Arbeiten freigegeben.
Nach Rückmeldungen dieser Kunden kommen unsere temporären Seitenschutzsysteme dort regelmäßig und dauerhaft zum Einsatz, auch ohne Sicherheitsfußplatten, sofern die baulichen Voraussetzungen gegeben sind und die Anwendung exakt gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung erfolgt.
Entscheidend ist dabei, dass:
- die Tragfähigkeit der vorhandenen Bauteile vorab beurteilt wird,
- das System fachgerecht montiert ist,
- und die Anwendung dem geprüften Verwendungszweck entspricht.
Regelmäßiger Austausch und technische Begleitung
Diese Kunden stehen häufig in einem engen technischen Austausch mit uns. Rückmeldungen aus der Praxis, insbesondere aus Projekten mit hoher sicherheitstechnischer Aufmerksamkeit, fließen regelmäßig in Beratung, Dokumentation und Weiterentwicklung ein.
Die Erfahrungen aus diesen Projekten zeigen, dass temporäre Seitenschutzsysteme bei korrekter Planung, Montage und Anwendung auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen beanstandungsfrei eingesetzt werden können.
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